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Stichtag falsch, Preis falsch -- was Eigentümer wissen müssen

Der Bewertungsstichtag bestimmt den Immobilienwert. Ein falscher Zeitpunkt kostet bares Geld -- bei Erbfall, Scheidung und Verkauf. Was Eigentümer wissen müssen.

Eigentümer prüft nachdenklich Bewertungsunterlagen mit Kalender

Eigentümer betrachtet nachdenklich Immobilienunterlagen mit Kalender und Taschenrechner

Stichtag falsch, Preis falsch -- was Eigentümer über den Bewertungszeitpunkt wissen müssen

Der Wert einer Immobilie ist kein fester Betrag. Er hängt davon ab, wann bewertet wird. Ein Gutachten, das auf den falschen Zeitpunkt abstellt, liefert den falschen Wert -- und der kann Sie teuer zu stehen kommen. Bei Erbfall, Scheidung oder steuerlicher Bewertung ist der Stichtag keine Formalität, sondern ein direkter Hebel auf das Ergebnis.

Vier Zeitpunkte, ein Wert

Was viele nicht wissen: Bei einer professionellen Immobilienbewertung spielen bis zu vier verschiedene Zeitpunkte eine Rolle.

Der Wertermittlungsstichtag bestimmt die Marktlage. Welche Preise gelten? Welche Zinsen? Wie ist die Nachfrage? Alle Marktdaten im Gutachten beziehen sich auf diesen Tag.

Der Qualitätsstichtag bestimmt den Zustand der Immobilie. Wie sieht das Gebäude aus? Welches Baurecht gilt? Welche Mängel bestehen? Normalerweise ist er identisch mit dem Wertermittlungsstichtag -- aber nicht immer.

Der Besichtigungstag ist der Tag, an dem der Sachverständige vor Ort war. Bei einem Erbfall liegt er oft Monate nach dem Todestag -- der Sachverständige muss dann den Zustand zum Todestag rekonstruieren.

Der Erstellungstag bestimmt, nach welchen Regeln das Gutachten geschrieben wird. Klingt technisch, kann aber entscheidend sein, wenn sich zwischenzeitlich die Bewertungsvorschriften geändert haben.

Wann der Stichtag Geld kostet

Erbfall: Todestag ist Stichtag

Bei einem Erbfall ist der Todestag des Erblassers der Wertermittlungsstichtag. Das bedeutet: Die Marktdaten müssen zum Todestag passen, nicht zum heutigen Tag. Wenn zwischen Erbfall und Gutachtenerstellung die Immobilienpreise gestiegen oder gefallen sind, macht das einen realen Unterschied im Wert -- und damit in der Erbschaftsteuer und bei der Aufteilung unter den Erben.

Scheidung: Der Tag der Zustellung zählt

Beim Zugewinnausgleich zählt der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Hat ein Ehegatte danach noch in die Immobilie investiert -- etwa eine neue Heizung eingebaut oder das Dach saniert --, kann der Qualitätsstichtag vorverlegt werden. Das schützt den investierenden Ehegatten davor, seine Investition im Zugewinnausgleich teilen zu müssen.

Steuerliche Bewertung: Eigene Regeln

Das Bewertungsgesetz hat eigene Stichtage und eigene Anforderungen an die Marktdaten. Sachwertfaktoren dürfen maximal drei Jahre alt sein. Wer das ignoriert, riskiert einen falschen Steuerbescheid.

Was Sie als Eigentümer tun sollten

1. Fragen Sie nach dem Stichtag. Jedes Gutachten muss klar angeben, auf welchen Zeitpunkt sich der Wert bezieht. Wenn dort nur ein einziges Datum steht, fragen Sie nach.

2. Prüfen Sie die Marktdaten. Die Bodenrichtwerte und Vergleichspreise im Gutachten müssen zum Stichtag passen. Aktuelle Daten bei einem Erbfall von vor sechs Monaten sind ein Warnsignal.

3. Holen Sie sich frühzeitig Beratung. Bei Erbfall und Scheidung bestimmt der Stichtag den Wert -- und den bestimmen letztlich Anwalt und Sachverständiger gemeinsam. Je früher Sie beide einbinden, desto besser.


Sie möchten den nächsten Schritt gehen?

Ob Erbfall, Scheidung oder steuerliche Bewertung -- der Stichtag beeinflusst direkt, was Ihre Immobilie wert ist. Wir sorgen dafür, dass der richtige Zeitpunkt zugrunde gelegt wird und Ihr Vermögen korrekt bewertet wird.

Gerade in diesen Situationen ist die Abstimmung zwischen Makler, Sachverständigem und Ihrem Rechtsanwalt entscheidend. Als Immobilienmakler in Erlangen, Nürnberg, Fürth, Forchheim und den umgebenden Landkreisen arbeiten wir seit 1994 mit erfahrenen Sachverständigen, Fachanwälten und Steuerberatern zusammen. Sie bekommen nicht nur einen Makler, sondern ein Netzwerk, das für Sie arbeitet. Ein Anruf genügt.