Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Stubnya Immobilien und ihren Auftraggebern oder Interessenten über Maklerleistungen, Immobilienbewertungen, immobilienbezogene Beratungsdienstleistungen sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte Dienstleistungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Leistungsarten
Stubnya Immobilien erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Maklerleistungen
Nachweis und Vermittlung von Verträgen über den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien.
Bewertungs- und Gutachterleistungen
Marktwert- und Verkehrswertermittlungen, gutachterliche Stellungnahmen sowie immobilienbezogene Bewertungsleistungen.
Immobilienbezogene Beratungsdienstleistungen
Allgemeine Beratungsleistungen zu Immobilien, zur Immobilienvermarktung, zur Markt- und Preisfindung, zu Nutzungskonzepten sowie zu wirtschaftlichen, strategischen und konzeptionellen Fragestellungen rund um Immobilien.
Beratungsleistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzen keine fachliche Beratung durch entsprechend qualifizierte Berufsgruppen. Andere Leistungen, insbesondere Projektentwicklungs- oder Bauträgerleistungen, sind nicht Vertragsgegenstand, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Beauftragung oder durch konkludentes Handeln zustande, insbesondere durch die Inanspruchnahme von Leistungen nach Zugang entsprechender Angebote, Exposés, Bewertungs- oder Beratungsleistungen. Die Inanspruchnahme der Leistungen gilt als Anerkennung dieser AGB.
§ 4 Angebote und Vertraulichkeit
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkäufe oder Zwischenvermietungen bleiben vorbehalten. Sämtliche durch Stubnya Immobilien übermittelten Informationen, Unterlagen und Analysen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den jeweils vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige Zustimmung ist unzulässig.
§ 5 Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber oder Interessenten ein von Stubnya Immobilien angebotenes Objekt bereits bekannt, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Objekt später über Dritte erneut angeboten, sind wir hierüber umgehend zu informieren. Die Dienste des Dritten sind unter Hinweis auf die bestehende Vorkenntnis zurückzuweisen
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Änderungen wesentlicher Umstände sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Courtageanspruch bei Maklerleistungen
Ein Courtageanspruch entsteht, wenn aufgrund unserer direkten oder indirekten Tätigkeit ein Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zu abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit unserer Tätigkeit besteht und der Vertragsabschluss nicht später als 24 Monate nach Nachweis oder Vermittlung erfolgt. Der Courtageanspruch entsteht auch dann, wenn Informationen unautorisiert an Dritte weitergegeben werden und hierdurch der Abschluss eines Hauptvertrags herbeigeführt wird.
§ 8 Höhe der Courtage
Es gilt vorrangig die im jeweiligen Angebot oder Exposé ausgewiesene Courtage. Soweit keine Individualvereinbarung getroffen wurde, gilt die ortsübliche Courtage. Zwingende gesetzliche Vorschriften zur Form des Maklervertrags, zur Provisionsverteilung sowie zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt. Berechnungsgrundlagen:
Kaufverträge
Gesamtkaufpreis gemäß notariellem Vertrag
Private Mietverträge
Nettomiete ohne Nebenkosten
Gewerbliche Mietverträge
Nettomiete ohne Nebenkosten multipliziert mit der vereinbarten Gesamtlaufzeit in Jahren einschließlich Verlängerungsoptionen
§ 9 Vergütung von Bewertungs- und Beratungsleistungen
Bewertungs- und Beratungsleistungen sind keine Maklerleistungen und werden unabhängig vom Abschluss eines Hauptvertrags vergütet. Die Vergütung erfolgt nach gesonderter Vereinbarung, Angebot oder gültigem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 10 Fälligkeit
Vergütungen für Makler-, Bewertungs- und Beratungsleistungen sind mit Leistungserbringung oder gemäß individueller Vereinbarung fällig. Eine nachträgliche Änderung oder Aufhebung eines Hauptvertrags berührt den Vergütungsanspruch nicht, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Haftung
Stubnya Immobilien haftet unbeschränkt bei Vorsatz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für wirtschaftliche Einschätzungen, Marktprognosen, Empfehlungen und Beratungsinhalte wird keine Erfolgsgarantie übernommen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Mindestlaufzeit eines Maklervertrags drei Monate. Der Vertrag verlängert sich höchstens drei Mal um jeweils weitere drei Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
§ 13 Netzwerk- und Kooperationspartner
Stubnya Immobilien ist berechtigt, zur Leistungserbringung Netzwerk- oder Kooperationspartner einzusetzen.
Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem Netzwerkpartner entsteht hierdurch nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erlangen Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Aktualisiert: 02.05.2022 V 1.10