Sanieren, fördern, profitieren – so rechnet sich 2026
Ein frisch saniertes Mehrfamilienhaus mit neuer Fassadendämmung und Photovoltaikmodulen auf dem Dach, aufgenommen bei klarem Himmel in einer fränkischen Wohngegend.
Sanieren, fördern, profitieren – so rechnet sich 2026
Wer 2026 eine Immobilie kauft oder besitzt, sitzt auf einem Hebel, den viele unterschätzen: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt 11,96 Milliarden Euro bereit – für Fassadendämmung, Heizungstausch, Photovoltaik und Batteriespeicher. Wer die richtigen Programme kombiniert, holt sich einen erheblichen Teil der Sanierungskosten zurück. Hier die Fakten.
Fassade dämmen: Bis zu 36.000 € Zuschuss
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 % der förderfähigen Kosten. Wer vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, erhält 20 % – und die förderfähige Obergrenze verdoppelt sich auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Rechenbeispiel Dreifamilienhaus:
| Szenario | Förderfähige Kosten | Zuschuss |
|---|---|---|
| Ohne iSFP | 90.000 € | 13.500 € |
| Mit iSFP | 180.000 € | 36.000 € |
Der iSFP kostet rund 1.500 bis 2.500 € – und bringt im besten Fall über 22.000 € mehr Förderung. Die Rendite ist eindeutig.
Heizung: Bis zu 70 % über KfW 458
Das KfW-Programm 458 fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen:
| Förderkomponente | Satz |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus (bis 2028) | +20 % |
| Einkommensbonus (unter 40.000 €/Jahr) | +30 % |
| Maximum | 70 % |
Förderfähig sind Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und Fernwärme. Bei einem Dreifamilienhaus liegen die förderfähigen Kosten bei bis zu 60.000 € – das sind bis zu 42.000 € Zuschuss.
Photovoltaik: 0 % Mehrwertsteuer + Einspeisevergütung
Seit 2023 gilt: 0 % Umsatzsteuer auf PV-Anlagen und Batteriespeicher. Das spart auf Anhieb 19 % der Anschaffungskosten. Dazu kommt die EEG-Einspeisevergütung – garantiert für 20 Jahre.
Aktuelle Vergütungssätze (Februar 2026):
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Eine 10-kWp-Anlage bringt rund 1.595 € pro Jahr – durch Eigenverbrauch und Einspeisung zusammen.
Batteriespeicher und Schwarmkraftwerk: Die nächste Stufe
Mit einem Heimspeicher und der Teilnahme an einem virtuellen Kraftwerk (VPP) generieren Eigentümer Zusatzerlöse aus Regelenergie – 50 bis 300 € jährlich. Anbieter wie sonnen, 1KOMMA5° oder Tibber vernetzen private Speicher zum Schwarmkraftwerk.
Seit der EnWG-Novelle Ende 2025 ist auch bidirektionales Laden wirtschaftlich attraktiv: Das E-Auto wird zum mobilen Großspeicher mit 60 bis 80 kWh Kapazität – drei- bis fünfmal mehr als ein typischer Heimspeicher.
Steuerliche Alternative: § 35c EStG
Wer lieber über die Steuererklärung geht: Bis zu 40.000 € Steuerermäßigung pro Objekt, verteilt auf drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Kein Energieberater nötig. Einzige Bedingung: Eigennutzung und Gebäude älter als zehn Jahre.
Achtung: Entweder BAFA/KfW-Zuschuss oder § 35c – beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Verschiedene Maßnahmen können aber verschiedene Wege nutzen.
BayernLabo: Zinsverbilligte Darlehen für den Erwerb
Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm bietet Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen zinsgünstige Darlehen – bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Antrag vor dem Kaufvertrag beim Landratsamt.
Die Förderstrategie auf einen Blick
| Maßnahme | Programm | Maximaler Vorteil |
|---|---|---|
| Fassadendämmung | BAFA + iSFP | 36.000 € Zuschuss |
| Heizung/Solarthermie | KfW 458 | Bis 70 % |
| Photovoltaik | 0 % USt. + EEG | 1.595 €/Jahr |
| Batteriespeicher | KfW 270 + VPP | Kredit + 300 €/Jahr |
| Steuerlich | § 35c EStG | 40.000 € über 3 Jahre |
| Erwerb Bayern | BayernLabo | Zinsverbilligtes Darlehen |
Wichtig: Alle Förderanträge müssen vor der Beauftragung gestellt werden.
Kein Zeitdruck – aber kluge Planung
Diese Maßnahmen müssen nicht sofort umgesetzt werden. Sie lassen sich Schritt für Schritt realisieren – passend zum Budget und zum richtigen Zeitpunkt. In einem Mehrparteienhaus können Maßnahmen wie Fassadendämmung oder PV-Anlage gemeinschaftlich beschlossen werden. Genauso sind Teilmaßnahmen für die eigene Einheit möglich, solange man sich vorher abspricht.
Datenstand: Februar 2026
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