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Sanieren, fördern, profitieren – so rechnet sich 2026

Bis zu 70 % Zuschuss, zinsverbilligte Kredite und steuerliche Abzüge – welche Förderprogramme sich 2026 für Käufer und Eigentümer wirklich rechnen.

Modernes Wohnhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach und frisch gedämmter Fassade im Sonnenlicht

Ein frisch saniertes Mehrfamilienhaus mit neuer Fassadendämmung und Photovoltaikmodulen auf dem Dach, aufgenommen bei klarem Himmel in einer fränkischen Wohngegend.

Sanieren, fördern, profitieren – so rechnet sich 2026

Wer 2026 eine Immobilie kauft oder besitzt, sitzt auf einem Hebel, den viele unterschätzen: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt 11,96 Milliarden Euro bereit – für Fassadendämmung, Heizungstausch, Photovoltaik und Batteriespeicher. Wer die richtigen Programme kombiniert, holt sich einen erheblichen Teil der Sanierungskosten zurück. Hier die Fakten.

Fassade dämmen: Bis zu 36.000 € Zuschuss

Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 % der förderfähigen Kosten. Wer vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, erhält 20 % – und die förderfähige Obergrenze verdoppelt sich auf 60.000 € pro Wohneinheit.

Rechenbeispiel Dreifamilienhaus:

SzenarioFörderfähige KostenZuschuss
Ohne iSFP90.000 €13.500 €
Mit iSFP180.000 €36.000 €

Der iSFP kostet rund 1.500 bis 2.500 € – und bringt im besten Fall über 22.000 € mehr Förderung. Die Rendite ist eindeutig.

Heizung: Bis zu 70 % über KfW 458

Das KfW-Programm 458 fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen:

FörderkomponenteSatz
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus (bis 2028)+20 %
Einkommensbonus (unter 40.000 €/Jahr)+30 %
Maximum70 %

Förderfähig sind Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und Fernwärme. Bei einem Dreifamilienhaus liegen die förderfähigen Kosten bei bis zu 60.000 € – das sind bis zu 42.000 € Zuschuss.

Photovoltaik: 0 % Mehrwertsteuer + Einspeisevergütung

Seit 2023 gilt: 0 % Umsatzsteuer auf PV-Anlagen und Batteriespeicher. Das spart auf Anhieb 19 % der Anschaffungskosten. Dazu kommt die EEG-Einspeisevergütung – garantiert für 20 Jahre.

Aktuelle Vergütungssätze (Februar 2026):

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
Bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh

Eine 10-kWp-Anlage bringt rund 1.595 € pro Jahr – durch Eigenverbrauch und Einspeisung zusammen.

Batteriespeicher und Schwarmkraftwerk: Die nächste Stufe

Mit einem Heimspeicher und der Teilnahme an einem virtuellen Kraftwerk (VPP) generieren Eigentümer Zusatzerlöse aus Regelenergie – 50 bis 300 € jährlich. Anbieter wie sonnen, 1KOMMA5° oder Tibber vernetzen private Speicher zum Schwarmkraftwerk.

Seit der EnWG-Novelle Ende 2025 ist auch bidirektionales Laden wirtschaftlich attraktiv: Das E-Auto wird zum mobilen Großspeicher mit 60 bis 80 kWh Kapazität – drei- bis fünfmal mehr als ein typischer Heimspeicher.

Steuerliche Alternative: § 35c EStG

Wer lieber über die Steuererklärung geht: Bis zu 40.000 € Steuerermäßigung pro Objekt, verteilt auf drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Kein Energieberater nötig. Einzige Bedingung: Eigennutzung und Gebäude älter als zehn Jahre.

Achtung: Entweder BAFA/KfW-Zuschuss oder § 35c – beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Verschiedene Maßnahmen können aber verschiedene Wege nutzen.

BayernLabo: Zinsverbilligte Darlehen für den Erwerb

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm bietet Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen zinsgünstige Darlehen – bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Antrag vor dem Kaufvertrag beim Landratsamt.

Die Förderstrategie auf einen Blick

MaßnahmeProgrammMaximaler Vorteil
FassadendämmungBAFA + iSFP36.000 € Zuschuss
Heizung/SolarthermieKfW 458Bis 70 %
Photovoltaik0 % USt. + EEG1.595 €/Jahr
BatteriespeicherKfW 270 + VPPKredit + 300 €/Jahr
Steuerlich§ 35c EStG40.000 € über 3 Jahre
Erwerb BayernBayernLaboZinsverbilligtes Darlehen

Wichtig: Alle Förderanträge müssen vor der Beauftragung gestellt werden.

Kein Zeitdruck – aber kluge Planung

Diese Maßnahmen müssen nicht sofort umgesetzt werden. Sie lassen sich Schritt für Schritt realisieren – passend zum Budget und zum richtigen Zeitpunkt. In einem Mehrparteienhaus können Maßnahmen wie Fassadendämmung oder PV-Anlage gemeinschaftlich beschlossen werden. Genauso sind Teilmaßnahmen für die eigene Einheit möglich, solange man sich vorher abspricht.

Datenstand: Februar 2026


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Als Mitglied der HSG – High Specialised Group – arbeiten wir seit 1994 mit erfahrenen Steuerberatern, Finanzierungspartnern und Energieberatern in Erlangen, Nürnberg, Fürth, Forchheim und den umgebenden Landkreisen zusammen. Sie bekommen nicht nur einen Makler, sondern ein Netzwerk das füreinander einsteht. Kein Formulardschungel – direkt zum Ergebnis.