Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Drei Wochen, die über den Immobilienwert entschieden -- ein Erbfall aus der Praxis

Ein Erbfall, zwei Erben, eine Immobilie -- und drei Wochen, in denen alles richtig gemacht wurde. Was diese Familie anders gemacht hat als die meisten.

Immobilienmakler im Gespräch mit Erben vor geerbtem Wohnhaus

Immobilienmakler im persönlichen Gespräch mit Erben vor einem geerbten Wohnhaus

Drei Wochen, die über den Immobilienwert entschieden -- ein Erbfall aus der Praxis

Vor einiger Zeit rief uns eine Familie an. Die Mutter war verstorben, das Elternhaus stand leer. Zwei Geschwister, unterschiedliche Vorstellungen, ein gemeinsames Problem: Wie viel ist das Haus wert -- und wer zahlt wie viel Erbschaftsteuer?

Was diese Familie anders gemacht hat als viele andere: Sie hat sofort gehandelt.

Was in den ersten drei Wochen passierte

Tag 3 nach dem Erbfall: Der Sohn rief seinen Steuerberater an. Nicht wegen der Steuererklärung -- die war noch Monate entfernt. Sondern mit einer einfachen Frage: Brauchen wir ein Gutachten?

Der Steuerberater rechnete kurz nach: Freibeträge, voraussichtlicher BewG-Wert, geschätzter Verkehrswert. Seine Antwort: Ja, ein Gutachten lohnt sich. Der typisierte Wert des Finanzamts lag voraussichtlich deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert des in die Jahre gekommenen Hauses.

Tag 8: Der Sachverständige wurde beauftragt. Beide Geschwister waren informiert und einverstanden, dass bis zur Besichtigung nichts verändert wird.

Tag 15: Ortsbesichtigung. Der Sachverständige sah das Haus so, wie die Mutter es hinterlassen hatte. Die alte Heizung, das unsanierte Bad, die einfachen Fenster, den Garten im Winterzustand. Alles dokumentiert, alles nachvollziehbar.

Tag 21: Der Sohn hatte vorsorglich Fotos gemacht -- am Tag nach dem Erbfall. Die Fotos bestätigten: Zwischen Todestag und Besichtigung hatte sich nichts verändert.

Was das Ergebnis war

Das Gutachten belegte einen Verkehrswert, der erheblich unter dem typisierten BewG-Wert lag. Die alte Heizung, der Sanierungsstau, die einfache Ausstattung -- all das floss in die Bewertung ein. Das Finanzamt akzeptierte den niedrigeren Wert. Die Erbschaftsteuer fiel deutlich geringer aus.

Und: Beide Geschwister hatten eine gemeinsame, nachvollziehbare Wertbasis für ihre Entscheidung. Der Bruder übernahm das Haus, die Schwester wurde auf Basis des Gutachtenwerts ausgezahlt. Kein Streit, keine Nachverhandlung.

Was passiert wäre, wenn sie gewartet hätten

In einem anderen Fall -- ohne schnelles Handeln -- sieht das Szenario oft so aus:

  • Monate vergehen, bevor jemand an die Bewertung denkt
  • Ein Erbe renoviert auf eigene Faust, weil er das Haus übernehmen will
  • Der Sachverständige kommt und sieht ein frisch renoviertes Bad -- das am Todestag noch nicht existierte
  • Er muss den Zustand am Todestag rekonstruieren, ohne ihn je gesehen zu haben
  • Das Finanzamt zweifelt die Rekonstruktion an
  • Die Erben streiten, weil der eine sagt, das Haus sei mehr wert, der andere weniger

Das Gutachten wird angreifbar. Die Steuerlast höher. Der Familienfrieden gefährdet.

Was Sie von dieser Familie lernen können

1. Rufen Sie Ihren Steuerberater in der ersten Woche an. Nicht um die Steuererklärung zu machen -- sondern um zu klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

2. Beauftragen Sie den Sachverständigen sofort. Je näher die Besichtigung am Todestag liegt, desto stärker das Gutachten.

3. Fotografieren Sie alles. Am besten in den ersten Tagen. Jeder Raum, Fassade, Dach, Heizung, Bad, Garten. Mit Datum.

4. Verändern Sie nichts. Keine Renovierung, kein Ausräumen, keine baulichen Maßnahmen vor der Besichtigung.

5. Informieren Sie alle Miterben. Transparenz von Anfang an verhindert Misstrauen später.


Sie möchten den nächsten Schritt gehen?

Nach einem Erbfall zählt jede Woche. Die Familie aus diesem Beispiel hat alles richtig gemacht -- und dadurch Geld gespart und den Familienfrieden bewahrt.

Seit 1994 begleiten wir Familien in Erlangen, Nürnberg, Fürth, Forchheim und den umgebenden Landkreisen durch genau solche Situationen. Gemeinsam mit erfahrenen Sachverständigen, Fachanwälten für Erbrecht und Steuerberatern sorgen wir dafür, dass Sie nicht allein vor dieser Aufgabe stehen. Ein Anruf genügt.