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15%-Grenze: Zahlen und Fakten vor dem Immobilienkauf

Bevor Sie unterschreiben: Das Rechenmodell zur 15%-Grenze zeigt, ob Ihre Sanierung steuerlich aufgeht -- oder nicht.

15-Prozent-Grenze: Zahlen und Fakten vor dem Immobilienkauf

15-Prozent-Grenze: Zahlen und Fakten vor dem Immobilienkauf

15%-Grenze bei Sanierungen: Die Zahlen, die Sie vor dem Kauf kennen müssen

Autor: Hary Stubnya, Immobilienmakler seit 1994
Für: stubnya-immobilien.de


Bevor Sie unterschreiben: Rechnen Sie nach

Die 15%-Grenze nach Paragraph 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist eine der wichtigsten Stellschrauben bei der Kapitalanlage in Bestandsimmobilien. Wer sie kennt und richtig kalkuliert, spart im besten Fall mehrere Tausend Euro Steuern -- sofort. Wer sie übersieht, zahlt über Jahrzehnte.

Hier sind die Zahlen.


Das Rechenmodell

PositionBetrag
Kaufpreis gesamt120.000 EUR
davon Grund und Boden20.000 EUR
davon Gebäude100.000 EUR
15%-Grenze netto15.000 EUR
15%-Grenze brutto (inkl. 19% USt)17.850 EUR

Die 15% beziehen sich ausschließlich auf den Gebäudeanteil -- nicht auf den Gesamtkaufpreis. Der Bodenanteil ist irrelevant.

Der Betrag ist netto (ohne Umsatzsteuer), damit Vorsteuerabzugsberechtigte und Privatpersonen gleichgestellt sind.


Szenario-Vergleich

Szenario A: Grenze eingehalten (17.850 EUR Handwerkerkosten)

PositionBerechnung
Sanierungskosten brutto17.850 EUR
Steuerlicher AbzugSofort als Werbungskosten
Steuersparnis bei 42%7.497 EUR
ZeitraumIm Jahr des Aufwands

Szenario B: Grenze überschritten um 5 EUR (17.855 EUR)

PositionBerechnung
Sanierungskosten brutto17.855 EUR
Steuerliche BehandlungZurechnung zu Anschaffungskosten
Abschreibung jährlich (2%)357 EUR
Steuersparnis bei 42%150 EUR pro Jahr
Zeitraum50 Jahre

Differenz

Szenario ASzenario B
Steuervorteil Jahr 17.497 EUR150 EUR
Steuervorteil über 10 Jahre7.497 EUR1.500 EUR
Verlust durch 5 EUR Überschreitung5.997 EUR in 10 Jahren


Drei Variablen, die Sie kontrollieren können

Variable 1: Kaufpreisaufteilung

Die Höhe des Gebäudeanteils bestimmt die 15%-Grenze. Die BMF-Arbeitshilfe führt häufig zu einem hohen Bodenanteil -- und damit zu einer niedrigeren Grenze.

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt die marktgerechte Aufteilung. Unser Sachverständigenbüro (ISO 17024) erstellt dieses Gutachten für Sie.

Beispiel:

BMF-ArbeitshilfeGutachten
Bodenanteil40.000 EUR20.000 EUR
Gebäudeanteil80.000 EUR100.000 EUR
15%-Grenze netto12.000 EUR15.000 EUR
Differenz+3.000 EUR Spielraum

Variable 2: Zeitpunkt Übergang Besitz/Nutzen/Lasten

BFH-Beschluss vom 28.04.2020 (Az. IX B 121/19): Sanierungskosten vor dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten fallen nicht unter die 15%-Grenze.

Praktisch: Im Kaufvertrag den Übergang z.B. drei Monate nach Kaufpreiszahlung vereinbaren. In der Zwischenzeit sanieren. Diese Kosten fallen außerhalb der 15%-Grenze.

Variable 3: Abgrenzung Gebäude vs. Eigenständige Wirtschaftsgüter

Einbauküchen sind eigenständige Wirtschaftsgüter (BFH IX R 14/15, 03.08.2016). Sie zählen nicht in die 15%-Grenze. Eigene Abschreibung über 10 Jahre.

Weitere eigenständige Wirtschaftsgüter, die die 15%-Grenze nicht berühren:

  • Einbauküche (10 Jahre AfA)

  • Markisen und Außenjalousien (soweit nicht fest mit dem Gebäude verbunden)

  • Satellitenanlage



Checkliste vor dem Kauf

  • [ ] Kaufpreisaufteilung prüfen (Gutachten statt BMF-Arbeitshilfe?)
  • [ ] 15%-Grenze für dieses Objekt berechnen (netto und brutto)
  • [ ] Sanierungsbedarf schätzen lassen (Handwerker-Angebote einholen)
  • [ ] Liegt der Sanierungsbedarf unter oder über der Grenze?
  • [ ] Übergang Besitz/Nutzen/Lasten im Vertrag optimierbar?
  • [ ] Gibt es eigenständige Wirtschaftsgüter (Küche etc.)?
  • [ ] Steuerberater eingebunden?
  • [ ] Keine Gewerke-Problematik (Herstellungskosten)?


Unser Angebot

Wir liefern Ihnen die Zahlen, die Sie brauchen:

  • Objekte mit kalkulierbarem Sanierungsbedarf

  • Kaufpreisaufteilung durch zertifizierten Sachverständigen

  • Handwerker-Kostenvoranschläge innerhalb der 15%-Grenze

  • Koordination mit Notar und Steuerberater


Kein Bauchgefühl. Nur Fakten.


Sie möchten den nächsten Schritt gehen?

Wir liefern Ihnen die Objekte und die Zahlen. Für die steuerliche Umsetzung der 15%-Grenze -- korrekte Veranlagung, optimaler Übergangszeitpunkt, Abgrenzung der Gewerke -- brauchen Sie einen Steuerberater, der diese Materie kennt.

Seit 1994 arbeiten wir mit spezialisierten Steuerberatern, Notaren und Handwerksbetrieben in Erlangen, Nürnberg, Fürth, Forchheim und den umgebenden Landkreisen zusammen. Wenn Sie möchten, empfehlen wir Sie gerne persönlich weiter -- damit alle Zahlen stimmen.