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Erben, teilen, absichern -- warum der Bewertungsstichtag Familien schützt

Erstellt von Hary Stubnya | | Bewertung & Gutachten

Bei Erbschaft und Scheidung sorgt der korrekte Bewertungsstichtag dafür, dass alle fair behandelt werden. Was Familien darüber wissen sollten.

Erben, teilen, absichern -- warum der Bewertungsstichtag Familien schützt

Wenn eine Immobilie vererbt oder bei einer Scheidung aufgeteilt werden muss, geht es um mehr als Geld. Es geht um Fairness, um Vertrauen und oft um den Zusammenhalt einer Familie. Der Bewertungsstichtag -- der Zeitpunkt, zu dem die Immobilie bewertet wird -- spielt dabei eine größere Rolle, als die meisten vermuten. Er schützt alle Beteiligten vor Benachteiligung.

Bei Erbfall: Ein klarer Rahmen für alle Erben

Der Tod eines Angehörigen ist eine belastende Situation. Wenn dann noch eine Immobilie aufgeteilt werden muss, braucht es klare Regeln. Das Gesetz gibt sie vor: Der Todestag ist der Wertermittlungsstichtag. Das bedeutet, dass der Immobilienwert auf den Tag des Todes bezogen wird -- unabhängig davon, wann das Gutachten tatsächlich erstellt wird.

Warum das alle schützt

  • Gleiche Ausgangslage für alle Erben. Jeder Miterbe kann sich darauf verlassen, dass derselbe Zeitpunkt zugrunde gelegt wird. Niemand kann durch Verzögerung oder Beschleunigung des Gutachtens den Wert beeinflussen.
  • Nachträgliche Veränderungen zählen nicht. Hat ein Miterbe nach dem Erbfall renoviert, wird das nicht berücksichtigt. Bewertet wird der Zustand am Todestag. Das verhindert, dass jemand den Wert zu seinen Gunsten verändert.
  • Marktdaten zum Stichtag. Auch die Bodenrichtwerte und Vergleichspreise beziehen sich auf den Todestag. Ob der Markt danach gestiegen oder gefallen ist, spielt für die Bewertung keine Rolle.

So wird sichergestellt, dass die Erbengemeinschaft auf einer gemeinsamen, nachvollziehbaren Basis entscheiden kann -- ob über Verkauf, Übernahme oder Teilung.

Bei Scheidung: Fairness für beide Seiten

Bei einer Scheidung ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags der Wertermittlungsstichtag. Auch diese Regelung dient dem Schutz beider Ehegatten.

Was passiert, wenn sich der Zustand ändert

Es kann vorkommen, dass nach der Trennung -- aber vor der Zustellung des Scheidungsantrags -- ein Ehegatte in die Immobilie investiert. Vielleicht wird eine neue Küche eingebaut, das Dach saniert oder der Garten neu angelegt. In solchen Fällen kann der Qualitätsstichtag vorverlegt werden: Der Zustand der Immobilie wird dann zu einem früheren Zeitpunkt bewertet, damit die Investition nicht in den Zugewinnausgleich einfließt.

Das schützt den investierenden Ehegatten: Er muss seine eigene Investition nicht teilen. Und es schützt den anderen Ehegatten: Er zahlt nicht für Wertsteigerungen, die nach der Trennung entstanden sind.

Wenn der Markt schwankt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein vorübergehend ungünstiger Markt den Zugewinnausgleich nicht verzerren darf. Wenn die Immobilienpreise zum Stichtag einen Einbruch hatten, der sich später wieder erholt, muss der bleibende Wert zugrunde gelegt werden. Auch das schützt den wirtschaftlich schwächeren Partner.

Was ein gutes Gutachten ausweist

Ein Gutachten, das Ihre Interessen schützt, weist alle relevanten Zeitpunkte klar und nachvollziehbar aus:

  • Wertermittlungsstichtag -- auf welchen Markt sich der Wert bezieht
  • Qualitätsstichtag -- welcher Gebäudezustand zugrunde liegt
  • Tag der Ortsbesichtigung -- wann der Sachverständige vor Ort war
  • Modellkonformität -- ob die verwendeten Marktdaten zum angewandten Bewertungsverfahren passen

Wenn Sie ein Gutachten erhalten und diese Angaben fehlen, sollten Sie nachfragen. Transparenz bei den Stichtagen ist ein Qualitätsmerkmal.

Drei Empfehlungen für Ihre Sicherheit

1. Holen Sie sich frühzeitig Rat. Sobald ein Erbfall eintritt oder eine Trennung ansteht, sollten Sie sich beraten lassen -- bevor Entscheidungen getroffen werden, die den Stichtag oder den Zustand der Immobilie beeinflussen.

2. Dokumentieren Sie den Zustand. Fotos, Rechnungen und Zustandsbeschreibungen zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Trennung können später entscheidend sein, wenn der Qualitätsstichtag geklärt werden muss.

3. Vertrauen Sie auf erfahrene Begleitung. Sachverständiger, Anwalt und Steuerberater sollten von Anfang an zusammenarbeiten. Das vermeidet Missverständnisse und schafft eine Basis, auf der alle Beteiligten vertrauen können.


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Bei Erbschaft und Scheidung geht es um mehr als eine Zahl im Gutachten. Es geht darum, dass alle Beteiligten fair behandelt werden und die Familie nicht am Immobilienstreit zerbricht.

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