Zum Hauptinhalt springen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir behalten uns Zwischenverkäufe bzw. Zwischenvermietungen vor, sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
§ 2 Unsere Angebote und Informationen sind stets vertraulich zu behandeln. Die unautorisierte Nutzung oder Weitergabe von Informationen ist nicht gestattet und macht die beteiligten Schadenersatzpflichtig.
§ 3 Wird Ihnen ein durch uns angebotenes Objekt später über Dritte erneut angeboten, informieren Sie uns umgehend und weisen Sie die Dienste des Dritten unter Geltendmachung Ihrer Vorkenntnis zurück.
§ 4 Unsere Angebote werden mit bestem Wissen und Gewissen sowie der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt. Die Informationen in unseren Angeboten stammen direkt vom Auftraggeber / Eigentümer. Da wir nur offensichtliche Abweichungen genauer überprüfen, können wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernehmen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit.
§ 5 Wird ein Maklervertrag durch konkludentes Handeln geschlossen und nichts zur Laufzeit vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit drei Monate. Wird der Maklervertrag nicht gekündigt, verlängert er sich einmalig um weitere drei Monate. Darüberhinausgehende Verlängerungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils ein Monat zum Laufzeitende
§ 6 Es gilt als vereinbart, dass wir einen Anspruch auf: a) Benachrichtigung mit Anbahnung eines Hauptvertrags haben; b) Teilnahme am notariellen Beurkundungstermin haben; d) eine einfache Ausfertigung der Urkunde haben.
§ 7 Kommt es durch unsere direkte oder indirekte Tätigkeit, zum Abschluss eines Hauptvertrags (Kauf- oder Mietvertrag), entsteht unser Courtagesanspruch. Dies gilt auch, wenn wir für den Vertragsabschluss mitursächlich waren bzw. der Vertrag im Zuge der Verhandlungen oder später, jedoch nicht später als 24 Monate, mit geänderten Bedingungen abgeschlossen wurde. Der Courtagesanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber oder Interessent Informationen unautorisiert an einen Dritten weitergibt und dieser den Hauptvertrag abschließt.
§ 8 Es gilt vorranging die im jeweiligen Angebot / Exposé ausgewiesene Courtage. Soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt die ortsübliche Courtage. Berechnungsgrundlage ist bei Kauf bzw. Verkauf der Gesamtpreis gemäß notarielle Urkunde. Bei privaten Mietverträgen gilt als Berechnungsgrundlage der Nettomietpreis (kalt – ohne Nebenkosten). Bei gewerblichen Mietverträgen ist die Berechnungsgrundlage die Nettomiete (kalt – ohne Nebenkosten) multipliziert mit der vereinbarten Gesamtlaufzeit (inklusive Verlängerungsoptionen). Weitere Dienstleistungen werden gemäß aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet.
§ 9 Die Courtage ist mit Abschluss des Hauptvertrags (Kauf- oder Mietvertrag), ohne Abzug, fällig. Die nachträgliche Minderung des Preises berührt weder den Courtagesanspruch selbst, noch dessen Höhe oder Fälligkeit. Dies gilt ebenso für den Fall der späteren Rückgängigmachung des Vertrages, dessen Anfechtung oder seiner Änderung.
§ 10 Der Makler ist berechtigt für alle Vertragsparteien entgeltlich tätig zu werden.
§ 11 Für den Fall, dass der Auftraggeber die Verkaufsbemühungen des Auftragnehmers nachhaltig erschwert, gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt oder seine Verkaufsabsicht während der Auftragsdauer aufgibt, gilt der Ersatz von tatsächlichen Aufwendungen zwischen den Parteien als vereinbart, welche sich unmittelbar aus der direkten Auftragsbearbeitung ergeben haben. Entschädigungsfähig sind Auslagen, Zeit- bzw. Personalaufwand nach geleisteten Arbeitsstunden für die Objektaufnahme, Exposé Erstellung, Rechercheaufwand, Besichtigungen, Eingabe in EDV-Systeme sowie Kosten für Inserate (Print / Online). Telefon- bzw. Telefaxkosten, Porti sowie Bearbeitungszeit von Interessentenanfragen sind pauschal je nachgewiesenen Interessenten mit 17,85 € (inkl. derzeit 19 % USt.) zu erstatten. Ferner sind Fahrtkosten des PKW mit 0,36 € pro gefahrenem Kilometer inkl. derzeit 19 % USt. zu erstatten. Der Aufwendungsersatz ist auf 10 % der zu erwarten gewesenen Courtage begrenzt und mindert eventuelle weitere Schadenersatzansprüche nicht. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Vertragsbeendigung fällig.
§ 12 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Kaufläuten wird, Erlangen (Amtsgericht) bzw. Nürnberg (Landgericht) als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 01.11.2017 | V1.7